
I. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Schriftform
1. Für sämtliche Angebote, Annahmeerklärungen, Lieferungen und Leistungen des
madog Verlag (nachfolgend Verlag) gelten ausschließlich die nachstehenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Diese AGB gelten nur
gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts gem. §
310 Abs.1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der
Verlag
hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten im Falle
laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.
2. Angebote des Verlages sind freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden. Der Besteller ist
14 Tage an sein Angebot gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit
schriftlicher Bestätigung der beim Verlag eingegangenen Bestellung, spätestens
jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Besteller zustande.
3. Mündliche Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden,
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
II. Preise, Preisänderung, Abonnementverträge
1. Die vom Verlag festgesetzten Ladenverkaufspreise sind verbindlich. Von ihnen
darf ohne anderweitige Mitteilung im Börsenblatt oder in den Verlagsmitteilungen
nicht abgewichen werden.
2. Die Preise des Verlages gegenüber dem Endverbraucher gelten vorbehaltlich einer
anders lautenden Vereinbarung in EURO ab Verlag und verstehen sich als
Nettopreise inclusive MwSt.. Evtl. anfallende Umsatzsteuer wird in der zum
Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe zusätzlich berechnet. Alle Werke sind versandkostenplichtig.
3. Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Preisliste.
4. Das Preisanpassungsrecht gem. Ziff. II. 3 gilt für Abonnementverträge
entsprechend. Der Verlag wird Preisanpassungen rechtzeitig ankündigen. Bei
Preiserhöhungen von mehr als 5% hat der Besteller das Recht, den
Abonnementvertrag schriftlich zu kündigen. Die Kündigung ist binnen einer Frist
von einem
Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung auszusprechen. Sie wird zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam.
III. Lieferzeit, Selbstbelieferung, Lieferverzug, Teillieferung
1. Die vom Verlag angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde.
2. Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gerät der
Verlag gegenüber dem Besteller nicht in Verzug, es sei denn, der Verlag hat die
nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht
fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren aus vom Verlag nicht
zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, ist der Verlag zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3. Der Besteller kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen,
wenn dem Verlag Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter
Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verlages auf vertragstypische, vorhersehbare
Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 10% des vereinbarten Kaufpreises für
denjenigen Teil der Ware, mit dessen Lieferung sich der Verlag in Verzug
befindet.
4. Der Verlag ist zu Teillieferungen und deren Fakturierung in für den Besteller
zumutbarem Umfang berechtigt.
IV. Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung auf
Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Verlag
die Ware der Transportperson übergibt. Verzögert sich der Versand aus vom Verlag
nicht zu vertretenden Umständen oder nimmt der Besteller die Ware nicht
rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, so geht die Gefahr mit Zugang
der Bereitstellungsanzeige auf den Besteller über.
V. Warenrücksendung, Verlagsbestellungen
1. Gelieferte Waren können innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt ohne Begründung
an den Verlag zurückgesandt werden. Die Frist beginnt mit dem
Erhalt der Ware. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden (Datum des
Poststempels). Etwaige Rücksendungen des Bestellers erfolgen auf dessen Gefahr
und Kosten. Evtl. Mängelansprüche des Bestellers bleiben hiervon unberührt.
2. Elektronische Produkte werden nur in verschlossener Originalverpackung
zurückgenommen.
VI. Zahlungen, Nachnahme/Vorkasse, Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung,
Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung, Abtretung
1. Rechnungen des Verlages sind mit Ablieferung der Ware fällig und innerhalb
von zehn Tagen nach Ablieferung und Rechnungserhalt netto ohne jeden Abzug zu
bezahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Scheck- und Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Verlages. Schecks und Wechsel werden vom Verlag nur erfüllungshalber und nur
unter der Voraussetzung angenommen, dass sie diskontfähig sind. Bank-, Diskont-
und Einziehungsspesen sowie anfallende Steuern trägt der Besteller.
3. Steht der Verlag mit dem Besteller nicht in regelmäßigem Geschäftsverkehr
oder besteht beim Verlag noch kein Konto zugunsten des Bestellers, ist der
Verlag berechtigt, den Besteller per Nachnahme, gegen Vorkasse oder erst nach
Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu beliefern. Entsprechendes gilt bei
wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug.
4. Bei Zahlungsverzug ist die offene Forderung mit dem gesetzlichen Zins über dem aktuellen
Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten.
5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch des Verlages auf die
Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird,
kann der Verlag die ihm obliegende Leistung verweigern, bis der Besteller die
Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Der Verlag kann
eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Besteller Zug-um-Zug gegen die
Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu
leisten hat. Der Verlag ist nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und / oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen.
6. Gegenüber Forderungen des Verlages kann der Besteller ein
Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen,
entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben
Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit die
Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder
unbestritten ist.
7. Der Besteller darf evtl. Ansprüche gegen den Verlag nur mit schriftlicher
Zustimmung des Verlages abtreten.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche vom Verlag gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen
Ausgleich aller Forderungen des Verlages aus dem Vertragsverhältnis und
sonstiger Forderungen, welche der Verlag gegen den Besteller gleich aus welchem
Rechtsgrund jetzt oder künftig erwirbt (einschließlich aller Saldoforderungen
aus Kontokorrent), als Vorbehaltsware Eigentum des Verlages. Dies gilt auch
dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden.
Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung der
Saldoforderungen des Verlages.
2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt
sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zur Sicherung
aller Forderungen des Verlages aus der Geschäftsverbindung an den Verlag ab;
dieser nimmt diese Vorausabtretung hiermit an. Solange der Verlag Eigentümer der
Vorbehaltsware ist, ist der Verlag bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten
Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen.
3. Der Besteller ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderung
ermächtigt. Die Befugnis des Verlages, die Forderungen selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verlag, die Forderungen
nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nach und ist der Verlag deshalb befugt, die Forderungen
selbst einzuziehen, ist der Besteller auf Verlangen des Verlages verpflichtet,
die Abtretung seinen Kunden bekannt zu geben und dem Verlag außerdem die zur
Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Angaben über die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner zu machen sowie die hierfür notwendigen
Unterlagen auszuhändigen.
4. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen
Feuer und sonstige Sachschäden sowie gegen Diebstahl zum Neuwert zu versichern
und den Versicherungsschutz zu halten. Der Besteller tritt schon jetzt die ihm
bei Eintritt eines Schadensfalles gegen sein Versicherungsunternehmen oder den
Schädiger zustehenden Ansprüche, soweit sie sich auf das Eigentum des Verlages
beziehen, an den Verlag ab; der Verlag nimmt diese Abtretung an.
5. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, bedürfen eine Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder eine anderweitige, die Sicherung des
Verlages beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung der Vorbehaltsware der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages. Das Recht des Bestellers, die
Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter den vorgenannten Voraussetzungen
weiter zu verkaufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Zugriffen Dritter, z.B.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Besteller den Verlag unverzüglich
schriftlich zu unterrichten und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt des
Verlages hinzuweisen.
6. Stellt der Besteller nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt
er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder wird über sein
Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf Verlangen des Verlages zur
Herausgabe der noch im Eigentum des Verlages stehenden Vorbehaltsware
verpflichtet. Ferner ist der Verlag bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverazug, berechtigt, die Vorbehaltsware vom
Besteller herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt nur
dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verlag dies ausdrücklich erklärt.
7. Der Verlag ist auf Verlangen des Bestellers nach Wahl des Verlages zum
Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten aus
Sicherungsübereignungen und Vorausabtretungen verpflichtet, wenn der Besteller
sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt
hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten dem Verlag eingeräumten
Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung
die Gesamtsumme der Forderungen gegenüber dem Besteller um mehr als 10%
übersteigt.
VIII. Mängelrügen, Mängelhaftung
Sofern die Ursache des Mangels bereits bei Gefahrübergang gem. Ziff. IV. vorlag,
haftet der Verlag für Mängel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
1. Offensichtliche Mängel sind dem Verlag unverzüglich, spätestens aber binnen
acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind
dem Verlag ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach
Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so
gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt.
2. Zeigt der Besteller einen Mangel rechtzeitig an, so hat er nach Wahl des
Verlages Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder Lieferung
einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung).
3. Schlägt die Nacherfüllung gem. Ziff. VIII. 2. fehl, kann der Besteller nach
seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen. Wählt der
Besteller wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
4. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen (z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) bestehen
nicht, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die gekaufte Ware nach der
Lieferung an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung
des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der
Beschaffenheit der gelieferten Ware von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder
natürlichem Verschleiß sowie bei Mängeln, die nach Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Besteller entstehen (z.B.
ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Behandlung, übermäßige
Beanspruchung).
6. Mängelansprüche verjähren nach gesetzlichen Vorschriften.
7. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller nur zu, soweit die
Haftung des Verlages nicht nach Maßgabe von Ziff. IX. dieser AGB ausgeschlossen
oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. VIII.
geregelten Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
IX. Haftung
Der Verlag haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung
einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Fall einer leicht
fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Verlages auf
bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei
leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten
sind, haftet der Verlag nicht. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von
Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für
Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und für Körperschäden bleibt
hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist
hiermit nicht verbunden. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages
besteht kein Entschädigungsanspruch.
X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verlag und Besteller gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechts ist, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen das Lager des
Verlages, Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist München.
3. Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechts ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München.
Der Verlag ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen
gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Sofern eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstige
Vereinbarungen unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen. .
Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die untenstehende Tabelle stellt die Kündigungsfristen, Liefer-
und Versandkosten sowie die Regelungen bei Probeheftabonnements dar.
Kündigungsform Schriftlich
Kündigungsfrist für Loseblattwerke 6 Wochen zum Quartalsende
Kündigungsfrist für Elektronische Produkte 6 Wochen zum Quartalsende
Kündigungsfrist für Abonementen 6 Wochen zum Kalenderhalbjahresende.
Liefer- und Versandkosten
Es wird eine objektabhängige Pauschale berechnet.
Folgelieferungen im Rahmen eines Abonnements sind zzgl. Versandkosten.
Preisänderung und Irrtum vorbehalten.
Stand: April 2007